Allgemeine Informationen und Förderung
Für Jugendliche mit einer Behinderung oder psychischen Beeinträchtigung führt der Weg in eine Berufsausbildung in der Regel über die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die zuständigen Reha-Berater entscheiden gemeinsam mit den Jugendlichen, welches Angebot der beruflichen Bildung passend ist. So steht auch Jugendlichen ohne Schulabschluss der Weg in ein Berufsbildungswerk (BBW) offen. Informationen halten die Reha-Beratungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit, der Integrationsämter sowie der Integrationsfachdienste bereit.
Zudem berät die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ unter anderem über Wege in die Ausbildung für Menschen mit Behinderungen. Jugendliche, denen eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk von der BA empfohlen wird, können sich anhand ihrer besonderen Bedürfnisse das für sie passende BBW in Absprache mit dem Berater aussuchen.
Wie läuft eine solche Ausbildung ab?
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist im § 65 festgelegt, dass behinderte Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden sollen. Dabei sollen ihre besonderen Verhältnisse individuell berücksichtigt werden. Der Ausbildungsvertrag mit einem behinderten Menschen wird ganz regulär bei der zuständigen Stelle eingetragen, auch wenn es sich um eine Fachpraktiker-Ausbildung handelt. Dieser Ausbildungsberuf ist somit ein anerkannter Berufsabschluss, der der Entwicklung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entspricht.
Bei der Ausbildung in Fachpraktiker-Berufen werden die Rahmenempfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) umgesetzt. Die Erlangung der beruflichen Handlungsfähigkeit und somit die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit ist das Ziel. Diese Befähigung ist in der Abschlussprüfung nachzuweisen.
Die Ausbildung erfolgt dual, sowohl in der betrieblichen Praxis oder in einem Berufsbildungswerk und in der Berufsschule oder einer sonderpädagogischen Berufsschule. Angestrebt ist immer eine Lernortkooperation zwischen den Dualpartnern, um eine optimale Ausbildung zu ermöglichen.
Für junge Menschen, die Lernschwierigkeiten haben, die eher ihre Stärken im Bereich der Praxis haben, werden praktische Ausbildungs- und Prüfungsinhalte im Vergleich zur Theorie stärker betont. Es können auch aufgrund einer körperlichen Behinderung bestimmte praktische Anteile weggelassen werden.
Wenn ein Auszubildender eine Ausbildung zum Fachpraktiker für Medientechnologie Druck absolviert, kann er, wenn es der Leistungsstand während der Ausbildung zulässt, auf Antrag auch seine Ausbildung zum Medientechnologen Druck fortsetzen. Die Entwicklung wird somit individuell gefördert.
Dies ist natürlich auch bei den Fachpraktikern für Medientechnologie Druckverarbeitung und den Fachpraktikern für Buchbinderei möglich.
Bei den Mediengestaltern Digital und Print gibt es keine theoriereduzierte Ausbildung. Bei den Berufen, bei denen keine Fachpraktiker-Ausbildungsregelung zugrunde liegt, können jedoch unterschiedliche Formen des Nachteilsausgleichs genutzt werden, wie z. B. textoptimierte Prüfungsaufgaben, Einsatz von Gehörlosen-Dolmetschern, Zeitverlängerung während der Prüfung usw. Dabei werden aber keine inhaltlichen Veränderungen der Prüfungen vorgenommen, so dass der Berufsabschluss ein anerkannter Abschluss ist.
Was ist das Besondere?
In der Regel ist die technische Ausstattung in einem Berufsbildungswerk optimal. Die Ausbilder und Lehrer sind fachlich qualifiziert. Zusätzlich werden die unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten und Unterstützungsleistungen angeboten, um den Bedürfnissen von behinderten Menschen gerecht zu werden. Das sind medizinische, pflegerische, psychologische und physiotherapeutische Leistungen, individueller zusätzlicher Förderunterricht, vielfältige sozialpädagogische Beratung und Unterstützung bei der Suche nach betrieblichen Praktikumspartnern oder Arbeitsmöglichkeiten nach der Ausbildung. Für die Auszubildenden, die während der Ausbildung in Internaten leben, kommt ein Lernort dazu, in dem umfangreiche lebenspraktische Unterstützung gegeben werden kann.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Wenn behinderte Menschen direkt in einem Unternehmen und nicht in einem Berufsbildungswerk ausgebildet werden, dann gibt es unterschiedliche Förderungen in Form von finanziellen Zuschüssen. Im Einzelfall kann man sich hier genauer informieren.
Es gibt Einzelfälle, bei denen die Förderung der Ausbildung durch eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfolgt, wenn ein Unfall oder eine Erkrankung im Arbeitszusammenhang dauerhafte Schäden hervorgerufen hat.
Informationen zur Förderung von Arbeitgebern:
www.einfach-teilhaben.de